Ärzte

Die ärztliche Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln orientiert sich nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und an denen für Heil- und Hilfsmittel in der kassen-vertragsärztlichen Versorgung.

Diese Richtlinien sind für Ihren behandelnden Arzt bindend, indem er das für Sie notwendige Hilfsmittel sowie die Anzahl und Konfektionsgröße eindeutig bezeichnet.

Darüber hinaus benötigen wir Hinweise auf Zweckbestimmung, Material und Abmessungen, die eine funktionsgerechte Anfertigung, Zurichtung oder Änderung ermöglichen.